Mittwoch, 13. Oktober 2004

Sitzpinkler

500 Euro Geldbuße wegen Blasenmassage, so hat das Gericht entschieden: Ein Bahnreisender, der aus hygienischen Gründen die Bord-Toilette meiden wollte und seinen Harndrang mit heftiger Massage zu unterdücken versuchte, wurde von einer 19-jährigen Schülerin angezeigt. Diese hatte die Aktion in den falschen Hals gekriegt...

Und warum pinkelt der Dussel nicht einfach im Stehen!?

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fuss - 14. Okt, 09:18

wie man(n) es macht, ist es verkehrt.

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